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   BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B   

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BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B (https://dejure.org/2008,41888)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B (https://dejure.org/2008,41888)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - B 2 U 18/08 B (https://dejure.org/2008,41888)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    - 5. Ob das "Erheben" eines Anspruchs auf Anerkennung und Entschädigung einer bestimmten Berufskrankheit im Sinne des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.6.2004 - B 2 U 22/03 R - auch schon im Verwaltungsverfahren erfolgen kann, und sofern die Frage zu bejahen sein sollte, ob es hierzu ausreicht, wenn der Versicherte die Berufskrankheit als solche ohne ausdrückliche Bezeichnung einer BKV- Ordnungsnummer oder der gesetzlichen Vorschrift des § 9 Abs. 2 SGB VII anzeigt.

    Er hat zwar sich zur Frage der Klärungsbedürftigkeit mit dem Urteil des BSG vom 22.6.2004 - B 2 U 22/03 R - auseinandergesetzt, er legt aber nicht dar, dass die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage ausgehend von den im zitierten Urteil aufgestellten Grundsätzen in einem späteren Revisionsverfahren geklärt werden müsste.

    Zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit der Frage hätte sich der Kläger - auch an dieser Stelle - mit der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 22.6.2004 (B 2 U 22/03 R) auseinandersetzen müssen.

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    6 Zu der Frage 4 zeigt der Kläger ua nicht auf, dass die Frage klärungsfähig ist, da er nicht darlegt, dass die Anspruchsvoraussetzungen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs, insbesondere ein rechtlicher Nachteil, vorliegen könnte (vgl dazu BSGE 92, 241, 243 f RdNr 13 mwN).
  • BSG, 08.05.2007 - B 2 U 3/06 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsmittel - Beschwer - formelle Beschwer -

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    Hierzu hätte es der Darlegung bedurft, dass sich das Revisionsgericht im angestrebten Revisionsverfahren mit der aufgeworfenen Frage befassen müsste, wenn über sein Begehren im Verwaltungs- und Vorverfahren keine Entscheidung getroffen worden ist, ob also für die Entscheidung über die erweiterte Klage die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (vgl BSG Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 3/06 R, SozR 4-2700 § 136 Nr. 3; BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 3/01 R).
  • BSG, 07.10.2005 - B 1 KR 107/04 B

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung bei Fragen tatsächlicher

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    Der Beschwerdeführer muss die im angestrebten späteren Revisionsverfahren zu beantwortende Rechtsfrage klar und unmissverständlich bezeichnen und ausführen, dass diese von allgemeiner Bedeutung, klärungsbedürftig und klärungsfähig ist (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 9 RdNr 4 mwN).
  • BSG, 26.06.2006 - B 1 KR 19/06 B

    Zulassung der Revision wegen Divergenz wegen etwaiger Rechtsprechungsabweichungen

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    Schließlich ist darzulegen, dass die berufungsgerichtliche Entscheidung auf der gerügten Divergenz beruhe (BSG SozR 4-1500 § 160 Nr. 10).
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 3/01 R

    Funktionelle Zuständigkeit der Landessozialgerichte - Sachentscheidung als

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 2 U 18/08 B
    Hierzu hätte es der Darlegung bedurft, dass sich das Revisionsgericht im angestrebten Revisionsverfahren mit der aufgeworfenen Frage befassen müsste, wenn über sein Begehren im Verwaltungs- und Vorverfahren keine Entscheidung getroffen worden ist, ob also für die Entscheidung über die erweiterte Klage die Sachurteilsvoraussetzungen vorliegen (vgl BSG Urteil vom 8.5.2007 - B 2 U 3/06 R, SozR 4-2700 § 136 Nr. 3; BSG Urteil vom 31.7.2002 - B 4 RA 3/01 R).
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